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[...] "Was ist eigentlich die Aufgabe eines Pfarrgemeinderates?"[...]
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In der Satzung heißt es dazu: |
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"Der Pfarrgemeinderat hat die Aufgabe, zusammen mit dem Pfarrer und den hauptamtlichen Pastoralkräften das Leben der Pfarrgemeinde in seinen vielfältigen Erscheinungsformen wahrzunehmen, seine Entfaltung zu fördern und je nach Sachbereich beratend oder beschließend mitzuwirken." |
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Die Präambel beschreibt die Aufgabe folgendermaßen: Die Pfarrgemeinderäte dienen dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde und sind der Verkündigung der Botschaft, der Feier des Glaubens und dem Dienst am Nächsten verpflichtet."[...] |
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Im Erzbistum Köln werden seit 1968 Pfarrgemeinderäte gewählt, bei uns in St. Martin erstmals im Jahr 1974. |
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In der für uns mehr als 26jährigen Beteiligung der ehrenamtlich tätigen Männer und Frauen in den Pfarrgemeinderäten hat sich diese Mitarbeit als unverzichtbar herausgestellt. Es hat sicherlich einen längeren Zeitraum benötigt, um diese Erkenntnis bei allen Beteiligten reifen zu lassen und dieser Weg war auch immer wieder mit den Erfahrungen verbunden, dass das Engagement zu wenig wahrgenommen oder auch im Einzelfall gering geschätzt wurde und dies gleichermaßen von Seelsorgern und "Ehrenamtlern". Unter dem Blickwinkel, dass die Zahl der Priester immer mehr zurückgegangen ist, die Art der Seelsorge sich auch entschieden gewandelt hat und immer zeitintensiver geworden ist, ist eine Mitarbeit der Räte heute ein wesentlicher Bestandteil der Gemeindearbeit. |
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Die Mitglieder in den Pfarrgemeinderäten vertreten ein breites Spektrum der Generationen, der verschiedenen Gruppierungen mit den unterschiedlichsten Aufgabenstellungen, sowie die eigenen Ansichten bzw. die Meinungen aus dem jeweiligen Lebensumfeld. |
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Ebenso wie in der Gesamtkirche finden sich auch auf der Gemeindeebene sehr unterschiedliche Vorstellungen aus allen Bereichen, die Kirche betreffend wieder - und das ist gut so. |
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Durch die Vielfalt der Standpunkte und Meinungen ergibt sich die Basis für lebhafte Diskussionen, in denen viele Facetten eines Themas zur Sprache kommen und in den Prozess der Meinungsbildung einfließen. Der Austausch im Pfarrgemeinderat ist ein ganz wesentlicher Bestandteil der Arbeit, um in pastoralen Fragen der Gemeinde dem Seelsorger bzw. dem Pastoralteam mit einem Votum (Meinungsäußerung) beratend
zur Seite zu stehen. |
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- Schwerpunkt und Konzeption der Pastoral |
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- Änderung der Pfarrorganisation durch Bildung von Kooperationen mit den Nachbargemeinden |
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- Festlegung der Gottesdienstzeiten |
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- künstlerische Ausstattung der Kirche |
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- wesentliche Änderungen im Bereich der Pfarr-Caritas |
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- Grundlinien der Bildungsarbeit |
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- Herausgabe des Pfarrbriefs |
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- Grundsätze zur Nutzung kirchlicher Räume |
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- Hausordnung für Pfarr- und Jugendheim. |
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Entscheidungen treffen und in Handeln umsetzen kann der Pfarrgemeinderat laut der Satzung im "Bereich des Laienapostolats, vornehmlich im Rahmen sozialer und gesellschaftspolitischer Aufgaben". |
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Die Entscheidungen des Pfarrgemeinderates sind dann Grundlage des Handelns, eines Handelns auch in den Ausschüssen des Pfarrgemeinderates. |
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In diesen Sachausschüssen sind neben den PGR - Mitgliedern auch Jugendliche, Frauen und Männer gemeinsam auf dem Weg das Gemeindeleben zu gestalten. Dieses gemeinsame Handeln kann gar nicht hoch genug bewertet werden und ist der zweite wichtige und ganz wesentliche Bestandteil unserer Arbeit im Pfarrgemeinderat. |
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Unsere PGR - Ausschüsse sind: Gemeindeentwicklung; Öffentlichkeitsarbeit, u. a. mit der Pfarrbriefredaktion; Feste und Feiern; Glaubensvertiefung Familien und Alleinerziehende mit den Besuchsdiensten (Geburtstage, Krankenhäuser, Neuzugezogene); Ökumene; Koordination der Verbände; unsere Projektgruppen Prozession, Offenen Gemeinde St. Martin, Pfarrfest und Weihnachtsbasar. |
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Die Planung und Weiterentwicklung der Pastoral in einem zukünftigen Seelsorgebereich wird Schwerpunkt der Arbeit des neuen Pfarrgemeinderates sein. |
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Dabei wird es auf die Balance zwischen der Eigenständigkeit der einzelnen Pfarrgemeinden und der Kooperation mit den anderen Pfarrgemeinden ankommen. Die Arbeit in den pastoralen Feldern kann einheitlich oder für die einzelnen Gemeinden unterschiedlich gestaltet werden. Die dafür notwendigen klaren Absprachen müssen auf der Ebene der Pfarrgemeinderäte ebenso diskutiert werden, wie eine verbindliche Schwerpunktsetzung und Planung der Pastoral durch: |
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- Koordination (z. B. Gottesdienstzeiten) |
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- Kooperation (z. B. Caritasarbeit, Kirchenmusik, Jugendarbeit) |
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- Ermöglichung von Angeboten zur Vertiefung des geistlichen Lebens |
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- Vernetzung (z. B. bestehende Gruppierungen) |
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- Solidarität in den Gemeinden und die Bereitschaft, gemeinsam Verantwortung zu tragen. |
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Wir investieren in die Zukunft und wir profitieren von der Zusammenarbeit. Wir tun etwas für uns, besonders aber für Benachteiligte, für unsere Kinder und Jugendlichen. |
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Entscheidend für getroffene Vereinbarungen ist, dass sie das Ergebnis einer inhaltlichen Auseinandersetzung sind und von allen Beteiligten mit getragen werden können. [...] |
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Quelle: Pfarrbrief Ostern 2001, Jahrgang 26, Nr. 70, S. 23 ff |